The Ministry improves the condition of self-employed artists through new regulation

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ,
02 January 2012, Austria

Mit 1. Jänner dieses Jahres tritt die neue Verordnung zur Erhöhung des jährlichen Beitragszuschusses im Rahmen des Künstler-Sozialversicherungsgesetz (K-SVFG) in Kraft, der Zuschuss beträgt nun Euro 1.560. Basierend auf den Ergebnissen der von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied 2008 in Auftrag gegebenen Studie, erfolgt damit ein weiterer Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage selbstständig erwerbstätiger KünstlerInnen. Seit Amtsantritt von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied wurden die Beiträge zur Pensionsversicherung in mehreren Schritten von ursprünglichen Euro 1.026 auf nun Euro 1.560 angehoben und auf die Kranken- und Unfallversicherung ausgeweitet. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung von 52% seit ihrem Amtsantritt.

„Die Erhöhung des Beitragszuschuss ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Entlastung von Künstlerinnen und Künstler, deren Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oftmals unregelmäßig und gering sind. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es von zentraler Bedeutung, Maßnahmen zu setzen, die Künstlerinnen und Künstler unterstützen und den Zugang zu künstlerischen Berufen erleichtern“, so Kulturministerin Dr. Claudia Schmied.

2001 wurde zur Entlastung sozial schwacher KünstlerInnen der Künstler-Sozialversicherungsfonds geschaffen. Er leistet für selbständig erwerbstätige KünstlerInnen Zuschüsse zu den Beiträgen in die Pensionsversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. 2008 wurden die Zuschüsse auf die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung ausgeweitet. Dieser Fonds ist eine zentrale Säule zur sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Seit seiner Gründung hat der Fonds rund 50 Millionen Euro an Zuschüssen geleistet.

Diese Maßnahme ist mit dem Künstlersozialversicherungsfonds akkordiert und im Rahmen seines eigenen Budgets wirtschaftlich leistbar.

Details zur Verordnung sind unter http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/20120102.xml abrufbar.

http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/20120102.xml